Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

zuklappenAnsprechpartner/in
Flecken Aerzen - Ordnungsamt
Kirchplatz 2
31855 Aerzen
Telefon: 05154 988-15
Telefax: 05154 2016
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ae­r­zen.­de/­in­dex.­ph­p/­bu­er­ger­ser­vice/­ord­nungs­amt


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz vorhanden

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Allgemeine Informationen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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