Kinderreisepass Verlängerung

zuklappenAnsprechpartner/in
Flecken Aerzen - Einwohnermeldeamt
Kirchplatz 2
31855 Aerzen
Telefon: 05154 988-12
Telefax: 05154 2016
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ae­r­zen.­de/­in­dex.­ph­p/­bu­er­ger­ser­vice/eiwo


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz vorhanden

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

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