Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpartner/in
Flecken Aerzen - Einwohnermeldeamt | |
Kirchplatz 2 31855 Aerzen Telefon: 05154 988-12 Telefax: 05154 2016 E-Mail: EIWO@aerzen.deHomepage: https://www.aerzen.de/index.php/buergerservice/eiwo |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.