!! Beantragung nur möglich, wenn der Sterbefall in Aerzen stattgefunden hat !!
!! Der Sterbefall darf maximal 30 Jahre zurückliegen !!
Flecken Aerzen - Standesamt | |
Kirchplatz 2 31855 Aerzen Telefon: 05154 988-41 Telefax: 05154 2016 E-Mail: standesamt@aerzen.deHomepage: https://www.aerzen.de/index.php/buergerservice/standesamt |
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!! Beantragung nur möglich, wenn der Sterbefall in Aerzen stattgefunden hat !!
!! Der Sterbefall darf maximal 30 Jahre zurückliegen !!
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
- Identitätsnachweis (Kopie)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.