Sie ziehen um und Sie benötigen vor Ihrem Haus/Wohnung die Möglichkeit einen Transporter o.ä. abzustellen? In diesem Fall können Sie beim Ordnungsamt Aerzen ein Halteverbot vor Ihrem Haus beantragen. Hierzu reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag mind. eine Woche vor dem beabsichtigten Umzugstermin beim Ordnungsamt ein.
Bitte beachten Sie: Für Halteverbote an Kreis-/Landes- und Bundesstraßen ist der Landkreis Hameln-Pyrmont zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont, Fluthamelstraße 15, 31789 Hameln, Tel. 05151/903-0.
Hinweise zum Datenschutz
Datenschutzhinweise Anordnung von Halteverbot
Hinweise:Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass unvollständig ausgefüllte Anträge nichtbearbeitet werden. Die Erteilung einer Anordnung nach § 45 StVO ist u.U.kostenpflichtig (§§ 1-4 GebOSt i.V.m. lfd. Nr. 263 der Anlage).
Für das fristgerechte Aufstellen und Entfernen der Schilder ist in der Regel der Antragsteller verantwortlich. In Ausnahmefällen übernimmt der Bauhof des Flecken Aerzen diese Tätigkeiten auf Antrag. Die Kosten für die Ausführung werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
*) Pflichtfelder
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