Mit einem * gekennzeichnete Angaben sind Pflichtangaben. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Anträge sind mind. 2 Wochen vorher zu stellen. Die Genehmigung ist nach Nr. 108.6 der Anlage zu § 1 AllGO gebührenpflichtig. Die Gebühr liegt zwischen 20 € und 200 €.