Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass unvollständig ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden. Der Antrag ist 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich an o.g. Anschrift oder per Mail an ordnungsamt@aerzen.de zu senden. Verfristete Anträge können abgelehnt werden. Die Erlaubniserteilung ist gebührenpflichtig.